Als zertifizierter Leistungserbringer sind wir seit 13.10.2022 berechtigt "Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" an berechtigte Personen abzugeben.

Hierfür übernimmt Ihre Pflegeversicherung die Kosten gem. §78 Abs. 1 i.V.m. §40 Abs. 2 SGB XI bis 40€ monatlich.

Zu den Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54) zählen:

  • Händedesinfektionsmittel 500 ml oder 1000 ml / 54.99.02.0001
  • Flächendesinfektionsmittel 500 ml oder 1000 ml / 54.99.02.0002
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch / 54.45.01.0001
  • Fingerlinge (100 Stück) / 54.99.01.0001
  • Einmalhandschuhe (100 Stück) / verschiedene Größen / 54.99.01.1001
  • Medizinischer Mundschutz (50 Stück) / 54.99.01.2001
  • FFP-2 Masken (20 Stück) / 54.99.01.5001
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch (100 Stück) / 54.99.01.3001
  • Schutzschürzen wiederverwendbar (1 Stück) / 54.99.01.3002

Diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt Ihre Pflegeversicherung monatlich bis zum Höchstbetrag von 40€ für Sie. Wir als vertraglicher Partner mit dem Spitzenverband der Pflegeversicherungen (GKV) übernehmen die Belieferung sowie notwendige Einweisungen an Sie. Auf unserer Downloadseite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung. Wir verwenden auschließlich Markenprodukte, welche die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen.

Versicherte, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, erhalten die jeweils zustehenden Leistungen der Pflegekasse zur Hälfte, dies gilt auch für Pflegehilfsmittel.

Weiterhin haben Sie bei anerkanntem Pflegegrad einen Anspruch auf 1-3 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr. Diese können Sie bis zu 300x waschen. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen fallen unter die Produktgruppe 51 und können im Rahmen des Antrags auf Pflegehilfsmittel zusätzlich angefragt werden. Füllen Sie das entsprechende Feld im Antragsformular unter den Downloads aus.

Vorraussetzungen zum Erhalt der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln:

  • Sie haben bereits eine anerkannte Pflegestufe 1-5 oder befinden sich aktuell in der Beantragung.
  • Sie werden von Ihren Angehörigen zu Hause gepflegt, im Betreuten Wohnen oder einer Wohngemeinschaft, ggf. mit Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes.

Den Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung übernehmen wir gerne für Sie, ebenso die monatliche Abrechnung mit Ihrer Pflegeversicherung. Sie können die jeweiligen Produkte jeden Monat individuell zusammen stellen oder eines unserer Pflegesets auswählen.

Der Antrag kann durch den Pflegebedürftigen, seinen gesetzlichen Vertreter oder eine von ihm beauftragte Person erfolgen.

Als zertifizierter Leistungserbringer beraten wir Sie gerne jederzeit bei Fragen oder im Umgang mit Pflegehilfsmitteln. Hierfür können Sie uns per Email oder telefonisch kontaktieren.

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